Für private Foto- und Filmaufnahmen im Landschaftspark benötigen Sie grundsätzlich keine Genehmigung. Dazu gehören, z.B. Junggesellenabschiede, Familienaufnahmen, Hochzeitsaufnahmen, Modellaufnahmen (TfP), Cosplay-Fotoshootings (bitte beachten Sie unsere Hinweise unter Punkt 15), Fototreffen, Fotoexkursionen, schulische und akademische Projektarbeiten etc.
Die Ausnahme sind Aufnahmen mit Fahrzeugen, mit großen Tieren, sowie Produktionen, bei denen technische Aufbauten auf dem Gelände erforderlich werden. Hier stellen wir nach Terminabsprache eine kostenpflichtige Genehmigung aus.
Die entstandenen Foto- und Filmaufnahmen können anschließend in allen privat genutzten Medien ohne Einschränkung verwendet werden.
In bestimmten Fällen können wir auch bei privaten Projekten eine Foto- bzw. Drehgenehmigung leider nicht kostenlos erteilen. Dies bezieht sich z.B. auf Aufnahmen mit Fahrzeugen auf dem verkehrsberuhigten Gelände.
Bei privaten Projekten sind Aufnahmen mit Holi-Pulver, offenem Feuer, Drohnen, Nebel oder Leuchtfeuer (Bengalos) im Landschaftspark Duisburg-Nord aus Haftungsgründen ausgeschlossen.
Aufnahmen im Klettergarten, Hochseilparcours, Tauchgasometer, Besucherzentrum oder Restaurant sind zusätzlich mit dem jeweiligen Betreiber abzusprechen.
Pornografische Aufnahmen sind nicht gestattet und werden sofort unterbunden und ggf. zur Anzeige gebracht.