Fotografieren und Drehen im Landschaftspark: Ihre häufigsten Fragen
1. Brauche ich eine Genehmigung?
Kommen Sie als Tourist, einzelner Hobbyfotograf oder lediglich zum Testen Ihrer Ausrüstung und der Lichtverhältnisse in den Landschaftspark Duisburg-Nord, brauchen Sie keine Genehmigung.
Da es sich beim Landschaftspark jedoch nicht nur um ein Besucher-, sondern auch um ein vielgenutztes Veranstaltungsgelände handelt, bitten wir Sie, Modelaufnahmen, Filmaufnahmen und umfangreichere Produktionen vorher anzumelden.
Agenturen, Fernsehanstalten und Workshops bzw. Fotokurse benötigen in jedem Fall eine Genehmigung.
2. Muss ich für eine Foto- oder Drehgenehmigung bezahlen?
In bestimmten Fällen können wir eine Foto- bzw. Drehgenehmigung leider nicht kostenlos erteilen. Dies bezieht sich insbesondere auf Projekte, deren Zweck die kommerzielle Veröffentlichung des auf dem Gelände hergestellten Foto- bzw. Filmmaterials ist. Die Gebühr dient ausschließlich dem Erhalt des Geländes. Sprechen Sie uns gerne an.
3. Brauche ich als Leiter eines Fotoworkshops/Fotokurses eine Genehmigung?
Ja, ein Fotoworkshop auf dem Gelände des Landschaftspark ist in jedem Fall anzumelden. Dies gilt auch für Fotokurse diverser Volkshochschulen.
4. Kann ich das Gelände mit einem Fahrzeug befahren?
Es handelt sich um ein verkehrsberuhigtes Gelände.
Fahrzeuge etc. bedürfen daher immer einer Sondergenehmigung.
5. Darf ich meine Aufnahmen kommerziell verwenden?
Eine kommerzielle Bildverwertung (z.B. zu Werbezwecken, Werbekampagnen, Flyern, Kalendern, Postern, Postkarten, Fotowettbewerben etc.) ist zuvor mit der Duisburg Marketing GmbH abzustimmen und in einer Foto- bzw. Drehgenehmigung festzuhalten.
6. Darf ich meine Fotografien oder Filmaufnahmen im Internet veröffentlichen?
Privat getätigte Aufnahmen können in sogenannten Sozialen Netzwerken und Foren (Facebook, Flickr, Seiten der VZ-Gruppe, Fotocommunities, Youtube etc.) zum Meinungsaustausch und zur Kommunikation veröffentlicht werden. Werden die Bilder jedoch zum Verkauf, zu Werbezwecken, zur Bewerbung der eigenen Person oder zur Teilnahme an einem Fotowettbewerb in diesen Netzwerken online gestellt, ist eine gesonderte Vereinbarung mit der Duisburg Marketing GmbH zu treffen.
7. Sind Aktaufnahmen im Landschaftspark erlaubt?
Da es sich beim Landschaftspark um ein stark frequentiertes Besuchergelände handelt, bitten wir Sie Aktaufnahmen in jedem Fall mit der Parkverwaltung abzusprechen. Pornographische Aufnahmen auf dem Gelände sind untersagt und werden zur Anzeige gebracht.
8. Darf ich mit einer Foto- oder Drehgenehmigung auch in den Eventhallen arbeiten?
Eine Foto- oder Drehgenehmigung wird für einen bestimmten Bereich des Parks ausgestellt, d.h. dass Sie mit einer Genehmigung für das Außengelände nicht automatisch Zugang zu unseren Eventhallen erhalten. Für ein Projekt in der Kraftzentrale, dem Gebläsehallenkomplex oder der Gießhalle sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
9. Wie lange ist eine einmal erteilte Genehmigung gültig?
Eine Genehmigung wird ausschließlich für ein mit der Duisburg Marketing GmbH abgesprochenes Datum bzw. einen abgesprochenen Zeitraum erteilt. Nach Ablauf verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit und muss für ein weiteres Projekt neu beantragt werden.
10. Wie lange ist die Bearbeitungszeit einer Genehmigung?
Das Team des Landschaftspark ist immer bemüht eine umgehende Bearbeitung Ihrer Anfragen zu gewährleisten.
11. Kann die Park-Security meine Genehmigung überprüfen?
Ja, die Mitarbeiter der RBG-Protection sind angehalten Genehmigungen zu überprüfen und Vorgehen auf dem Gelände zu hinterfragen. Daher melden Sie sich mit Ihrer Genehmigung bitte bei Betreten des Parks an der Pforte am Haupteingang an. Die Pforte ist täglich 24 Stunden besetzt.
12. Was gibt es sonst noch zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass waffenähnlichen Objekte, Feuer und Feuerwerkskörper auf dem Gelände nicht zulässig sind und gegebenenfalls einer Sondergenehmigung benötigen.
Was sollte ich bei einer Anfrage angeben?
Um unseren Mitarbeitern die Bearbeitung entgegen zu kommen, freuen wir uns über Anfragen, die erste Informationen zum Datum, Inhalt und örtlichen Vorstellungen Ihres Vorhabens enthalten.
Richten Sie Ihre Anfrage bitte an folgende Email-Adresse:
sekretariat@landschaftspark.de
Ihre Anfrage wird umgehend an einen zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.